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Mitgliedsvereine
Wer kann Mitglied werden?

Vogtlandkreisjugendring e.V.


Mitglieder im Jugendring können Jugendverbände, Jugendvereine, Jugendgruppen, Jugendinitiativen und andere werden, die Jugendarbeit im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes betreiben, die die Satzung des VKJR anerkennen und im Vogtlandkreis
in der Jugendhilfe tätig sind.
Sie müssen eine eigene Satzung bzw. Ordnung, die Kinder- und Jugendarbeit als grundlegendes Ziel einschließt haben und ihre Angelegenheiten personell und finanziell selbstständig wahrnehmen.
Von jedem Mitglied des Jugendringes wird die Bereitschaft erwartet, mit allen anderen Mitgliedern zusammenzuarbeiten.
Alle Mitglieder des VKJR haben gleiche Rechte und Pflichten.
Parteipolitische Jugendverbände, Jugendvereine, Jugendgruppen, Jugendinitiativen und andere, auch wenn sie Jugendarbeit im Sinne des KJHG betreiben, können nicht Mitlied im Jugendring werden.


Vor- und Nachteile einer Mitgliedschaft im Vogtlandkreisjugendring e.V.

Vorteile Nachteile
  1. Kostenlose Nutzung der Mitgliederkarte des DJH (Dt. Jugendherbergswerk)
  2. Vergünstigungen bei Fortbildungsangeboten der Jugendringe im Vogtlandkreis und der Stadt Plauen
  3. Nutzung des Sonderangebotes vom IFA-Ferienpark „Hohe Reuth” in Schöneck für einen Tagesaufenthalt
  4. kostenlose Beratung in allen Fragen der Förderung auf Landes- und Landkreisebene, zur Euregio Egrensis, zu Vereinsrecht ...
  5. kostenlose Vermittlung von Kontakten für Projekte mit Jugendlichen oder Kontakte zu Behörden, Vereinigungen, Stiftungen ...
  6. Unterstützung bei der Initiierung von Projekten, gemeinsame Suche nach Fördertöpfen ...
  7. kostenlose Verwaltung von ABM, SAM (bei Bedarf)
  8. Unterstützung bei jugendpolitischen Aktivitäten
  9. Nutzung des Materialpools des VKJR (Materialien f. Kd.- und Jugendarbeit im Vogtlandkreis)
  10. Nutzung des VKJR als Interessenvertretung für Jugendverbände, Jugendfreizeitstätten, Jugendclubs, Mobile Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendliche selbst
  11. Fördermittelvergabe für den Bereich Kinder- und Jugenderholung an Mitglieder
  12. gemeinsame Präsentation der Mitglieder bei regional bedeutsamen Festen
  13. Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben
  14. Jedes Mitglied bleibt in seiner inhaltlichen und organisatorischen Arbeit 100% eigenständig
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Gremien des VKJR
  1. Vollversammlung 1x im Jahr (Anwesenheit aller Mitglieder durch ihre Delegierten)
  2. Vorstand-Treffen 1x pro Monat, Repräsentation des VKJR bei Veranstaltungen, Sprecher bei jugendpolitischen Runden, Grußworte, ...
  3. Vereinsausschuss-Treffen 2x pro Jahr, Beratung zu aktuellen Problemen der Kinder- und Jugendarbeit, Empfehlungen zu konkreten Aktionen des VKJR

Der Vorstand, als auch der Vereinsausschuss werden in 3-jährigem Rhythmus von der Vollversammlung gewählt.
Das Tagesgeschäft wird von der Koordinierungsstelle erledigt.


Devise: Gemeinsam sind wir stark!

Aufnahmeverfahren
  1. Schriftlicher Antrag auf Aufnahme (formlos) durch die gewählte Leitung des Jugendvereins an den Vorstand des VKJR stellen
  2. Antrag muss enthalten:
    • Name und Sitz des Antragstellers,
    • Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder sonstigen Verantwortlichen,
    • Satzung, Statut des Antragstellers oder eine Selbstdarstellung und Zielformulierung,
    • Protokollauszug der zuständigen Beschlussorgane über den Beschluss des Beitritts zum VKJR
  3. Über die Aufnahme in den Jugendring entscheidet die Vollversammlung