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Mitglieder im
Jugendring können Jugendverbände, Jugendvereine, Jugendgruppen,
Jugendinitiativen und andere werden, die Jugendarbeit im Sinne des Kinder-
und Jugendhilfegesetzes betreiben, die die Satzung des VKJR anerkennen
und im Vogtlandkreis
in der Jugendhilfe tätig sind.
Sie müssen eine eigene Satzung bzw. Ordnung, die Kinder- und Jugendarbeit
als grundlegendes Ziel einschließt haben und ihre Angelegenheiten
personell und finanziell selbstständig wahrnehmen.
Von jedem Mitglied des Jugendringes wird die Bereitschaft erwartet, mit
allen anderen Mitgliedern zusammenzuarbeiten.
Alle Mitglieder des VKJR haben gleiche Rechte und Pflichten.
Parteipolitische Jugendverbände, Jugendvereine, Jugendgruppen, Jugendinitiativen
und andere, auch wenn sie Jugendarbeit im Sinne des KJHG betreiben, können
nicht Mitlied im Jugendring werden.
Vor- und Nachteile einer Mitgliedschaft im Vogtlandkreisjugendring
e.V.
| Vorteile |
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Nachteile |
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- Kostenlose
Nutzung der Mitgliederkarte des DJH (Dt. Jugendherbergswerk)
- Vergünstigungen
bei Fortbildungsangeboten der Jugendringe im Vogtlandkreis und
der Stadt Plauen
- Nutzung
des Sonderangebotes vom IFA-Ferienpark „Hohe Reuth”
in Schöneck für einen Tagesaufenthalt
- kostenlose
Beratung in allen Fragen der Förderung auf Landes- und Landkreisebene,
zur Euregio Egrensis, zu Vereinsrecht ...
- kostenlose
Vermittlung von Kontakten für Projekte mit Jugendlichen oder
Kontakte zu Behörden, Vereinigungen, Stiftungen ...
- Unterstützung
bei der Initiierung von Projekten, gemeinsame Suche nach Fördertöpfen
...
- kostenlose
Verwaltung von ABM, SAM (bei Bedarf)
- Unterstützung
bei jugendpolitischen Aktivitäten
- Nutzung
des Materialpools des VKJR (Materialien f. Kd.- und Jugendarbeit
im Vogtlandkreis)
- Nutzung
des VKJR als Interessenvertretung für Jugendverbände,
Jugendfreizeitstätten, Jugendclubs, Mobile Jugendarbeit,
Jugendsozialarbeit und Jugendliche selbst
- Fördermittelvergabe
für den Bereich Kinder- und Jugenderholung an Mitglieder
- gemeinsame
Präsentation der Mitglieder bei regional bedeutsamen Festen
- Es
wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben
- Jedes
Mitglied bleibt in seiner inhaltlichen und organisatorischen Arbeit
100% eigenständig
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Gremien des VKJR
- Vollversammlung
1x im Jahr (Anwesenheit aller Mitglieder durch ihre Delegierten)
- Vorstand-Treffen
1x pro Monat, Repräsentation des VKJR bei Veranstaltungen, Sprecher
bei jugendpolitischen Runden, Grußworte, ...
- Vereinsausschuss-Treffen
2x pro Jahr, Beratung zu aktuellen Problemen der Kinder- und Jugendarbeit,
Empfehlungen zu konkreten Aktionen des VKJR
Der Vorstand, als auch der Vereinsausschuss werden in 3-jährigem Rhythmus
von der Vollversammlung gewählt.
Das Tagesgeschäft wird von der Koordinierungsstelle erledigt.
Devise: Gemeinsam sind wir stark!
Aufnahmeverfahren
- Schriftlicher
Antrag auf Aufnahme (formlos) durch die gewählte Leitung des Jugendvereins
an den Vorstand des VKJR stellen
- Antrag muss
enthalten:
- Name
und Sitz des Antragstellers,
- Namen
und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder sonstigen Verantwortlichen,
- Satzung,
Statut des Antragstellers oder eine Selbstdarstellung und Zielformulierung,
- Protokollauszug
der zuständigen Beschlussorgane über den Beschluss des
Beitritts zum VKJR
- Über
die Aufnahme in den Jugendring entscheidet die Vollversammlung
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