
Signal für Familien
Seit dem Jahr 2006 existieren neue Kriterien für die Förderung
von Maßnahmen der Familienerholung im Vogtlandkreis.
Ziel war, Familien stärker und bedarfsorientierter als bisher in
die Förderung des Landkreises zu integrieren. Familien bilden die
kleineste und zugleich wichtigste Zelle unseres gesellschaftlichen Lebens.
Es ist dringend geboten, Signale für Familien zu senden, die deutlich
machen, dass Familien Hilfe und Unterstützung erfahren - finanziell,
aber auch bei Fragen und Problemen, die zentralen Themen: Partnerschaft,
Kindererziehung, Probleme mit Kindern oder bei organisatorischen Aufgaben.
Familien müssen dabei dort "abgeholt" werden, wo sie stehen.
Eine Möglichkeit von vielen stellt dabei die Förderung von Familienfreizeiten
dar.
Was wird gefördert?
- familienpädagogische
Maßnahmen mit mind. 2 und
max. 4 Übernachtungen
- Familienfreizeiten
mind. 2 und max. 15 Übernachtungen
Wie wird gefördert?
1.Familienpädagogische Maßnahmen:
5,- € pro Tag und Teilnehmer (Wohnsitz im Vogtlandkreis) und Betreuer
Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr erhalten 50% des Fördersatzes
Voraussetzungen:
Die Maßnahme soll im Vogtlandkreis oder den anliegenden Nachbarkreisen stattfinden. Die Mindestteilnehmerzahl soll 10 TN und 4 Familien betragen. Förderfähig sind alle Familienmitglieder, unabhängig vom Alter. In begründeten Ausnahmefällen können auch Großeltern mit ihren Enkeln gefördert werden.
2. Familienfreizeiten:
5,- €pro Tag und Teilnehmer und Betreuer. Dabei werden insbesondere Kinder und Jugendliche vom vollendeten 3. bis 18. Lebensjahr (Wohnsitz im Vogtlandkreis) gefördert. Die Freizeit soll unter einem Thema stehen und soll die Erziehungsfähigkeit der Familien stärken. Diesbezüglich sind entsprechende Angebote in den Ablauf der Maßnahmen einzuarbeiten. Vorrangig gefördert werden Familien in besonders belasteten Lebenssituationen (z.B. Alleinerziehende, Kinderreiche und sozial Benachteiligte).
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